Informationen zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 10. Juni 2021

Voraussetzungen zum Besuch unserer Konzerte

Liebes Festival-Publikum,

wir freuen uns sehr, endlich wieder vor Publikum Konzerte veranstalten zu können und möchten Sie auf unsere Corona-Schutzbestimmungen aufmerksam machen. Diese sind verpflichtende Voraussetzung für den Besuch unserer Konzerte!

Das Land NRW hat in seinem Erlass zur Corona Schutzverordnung (CoronaSchVO) vom 10. Juni 2021 festgelegt, dass ein kultureller Veranstaltungsbesuch nur für Personen mit einem aktuell gültigen Negativtestnachweis oder immunisierte Personen mit Nachweis der Immunisierung möglich ist.

Damit sind konkret folgende Nachweise in Verbindung mit ihrem Personalausweis gemeint:

  • ein bestätigter negativer Schnelltest (Antigenschnelltest oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Das negative Ergebnis muss von einer in der Corona-Test- und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden (Negativtestnachweis).
    Eine Übersicht der Schnelltestzentren der Stadt Köln finden sie hier: https://www.stadt-koeln.de/artikel/70959/index.html
  • ein Impfnachweis mit letzter erforderlicher Einzelimpfung vor mindestens 14 Tagen.
  • eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine überstandene Corona-Erkrankung (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt).

Beim Betreten der Veranstaltungsorte und während der gesamten Konzertdauer gilt für alle Besucher:innen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (FFP2 oder MNS).  Sowie die grundsätzliche Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Besucher:innen oder Mitarbeiter:innen.

Zu Ihrem Schutz und für eine schnelle Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem COVID-19-Virus sind die Veranstalter:innen des zamus: early music festivals verpflichtet, Ihre Anwesenheit sitzplatzgenau zu dokumentieren und Sie bestätigen zu lassen, dass Sie zum Zeitpunkt Ihres Veranstaltungsbesuchs symptomfrei sind.

Zuschauer:innen mit einem oder mehreren der folgenden Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörung) dürfen unsere Konzerte nicht besuchen.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage www.zamus.de, ob die Vorstellungen wie geplant stattfinden. Im Einzelfall kann es zu Änderungen im Programm oder der Besetzung kommen. Wir weisen Sie  darauf hin, dass wir eventuell kurzfristig, aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens, Veranstaltungen auch  komplett absagen müssen. 

Auf einen schönen Konzertsommer,

Ihr zamus-Team